Erbauseinandersetzung 
Im Erbfall kommt es bei mangelhaftem oder gänzlich fehlendem Testament oft zu Streitigkeiten zwischen den Erben oder anderen beteiligten Personen. Hier sollte die rechtliche Vertretung von einem spezialisierten Anwalt übernommen werden, um die Erbansprüche des Mandanten durchzusetzen. Alternativ ist es auch möglich, über den Weg einer Schlichtung durch Vermittlung (Mediation) eines Experten für Erbrecht das Erbe zur Zufriedenheit aller aufzuteilen. Eine Reihe von Fragen, die im Rahmen von Erbauseinandersetzungen immer wieder vorkommen: - Was kommt bei der Erbauseinandersetzung auf mich zu?
- Wie gestaltet sich der gerichtliche Ablauf?
- Welche Aufgaben hat das Nachlassgericht?
- Wie werden Nachlassgegenstände von der Erbengemeinschaft verwaltet?
- Gilt bei Verwaltungsmaßnahmen ein Mehrheitsprinzip?
- Kann durch einen Miterben das gesamte Erbe blockiert werden?
- Was passiert bei Uneinigkeit der Erben im Hinblick auf Immobilien / Grundstücke?
- Kann ein Miterbe im Hinblick auf die Veräußerung eines Nachlassgegenstandes von den anderen Miterben überstimmt werden oder gilt das Prinzip der Einstimmigkeit?
- In welchen Fällen kommt es zur Teilungsversteigerung?
- Gibt es Auskunftsansprüche gegenüber den Miterben?
- Werden Vorempfänge, also Schenkungen und andere Zuwendungen des Erblassers zu dessen Lebzeiten, im Rahmen der Erbauseinandersetzung berücksichtigt?
- Wann ist ein Vermächtnis fällig?
- Wer trägt eventuelle Pflichtteilsansprüche?
- Wie wird eine Teilungsanordnung bei der Erbauseinandersetzung berücksichtigt?
- Wer kontrolliert die Erfüllung einer Auflage?
- Was passiert bei überschuldetem Nachlass?
- Was ist Nachlassverwaltung?
- Wann muss Nachlassinsolvenz beantragt werden?
- Wann wird Nachlasspflegschaft angeordnet?
- Wie lange können sich Erbstreitigkeiten, die gerichtlich geklärt werden müssen, hinziehen?
- Welche Kosten können bei langwierigen Erbstreitigkeiten entstehen?
Oft ist es ratsam, schon kurz nach dem Eintritt eines Erbfalls bei einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt rechtlichen Rat einzuholen. 
Markus Labatzky Rechtsanwalt
Hintere Gasse 4 89522 Heidenheim Telefon 07321 / 315 110 Telefax 07321 / 315 112 kanzlei[at]labatzky.de www.labatzky.de
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