Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer 
Seit 1. Januar 2009 sind das neue Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sowie das neue Bewertungsgesetz in Kraft, die teilweise gravierende Änderungen mit sich bringen. Die frühzeitige Erbschaftsplanung hilft, unnötige und hohe Steuern zu vermeiden.
Viele Fragen sind zu beantworten: - Welche Änderungen hat die aktuelle Erbschaftssteuerreform gebracht?
- Gibt es bei der Berechnung Unterschiede zwischen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?
- Welche Steuerfreibeträge gibt es, die genutzt werden können?
- Wie hoch sind die Freibeträge?
- Wie sieht die neue Steuertabelle aus?
- Wie werden Immobilien / Grundstücke bewertet?
- Gibt es Besonderheiten bei Wohnimmobilien?
- Spielt es bei Wohnimmobilien eine Rolle, ob diese selbst genutzt oder vermietet sind?
- Wie wird die Erbschaftssteuer errechnet?
- Welche Fristen gibt es für die Erbschaftssteuererklärung?
- Wen betrifft die Erbschaftssteuer, wer ist der Steuerschuldner?
- Wer muss bei Schenkungen die Schenkungsteuer bezahlen, der Beschenkte oder der Schenker?
- Sind Ehegatten ebenfalls erbschaftssteuerpflichtig? Gibt es hier Besonderheiten?
- Wie können bei Schenkungen Steuern vermieden oder gemindert werden?
- Wie können Steuerfallen beim „Berliner Testament“ vermieden werden?
- Wie wird die Steuer ganz oder teilweise vermieden?
- Was kann man tun, um nach dem Erbfall noch Steuern zu sparen?
- Wie unterscheidet sich das internationale vom nationalen Erbschaftssteuerrecht?
- Wann wird Vermögen auch im Ausland besteuert?
- Besteht bei Vermögen mit Auslandsbezug die Steuerpflicht im Ausland UND in Deutschland?
- Was sind Doppelbesteuerungsabkommen?
- Mit welchen Staaten besteht für die Erbschaftsteuer ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Im Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. Hier empfiehlt es sich, rechtzeitig Rat einzuholen. 
Markus Labatzky Rechtsanwalt
Hintere Gasse 4 89522 Heidenheim Telefon 07321 / 315 110 Telefax 07321 / 315 112 kanzlei[at]labatzky.de www.labatzky.de
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