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Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

 

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung Heidenheim / Ulm / Aalen

 

Patientenverfügung Anwalt Heidenheim / Aalen / UlmImmer mehr Menschen machen sich Gedanken darüber, was passiert, wenn sie nicht mehr für sich selbst sorgen und ihren Willen klar zum Ausdruck bringen können. Das Thema Patientenverfügung sorgte mangels klarer rechtlicher Regelung lange Zeit für Unsicherheit. Zum 01.09.2009 tritt nunmehr ein Gesetz in Kraft, das die Patientenverfügung regelt.

Im Rahmen der Vorsorge werden häufig Fragen wie die folgenden gestellt:

  • In welchen Fällen und in welchem Alter ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
  • Wie unterscheiden sich Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
  • Welche aktuellen gesetzlichen Regelungen gibt es für Patientenverfügungen?
  • Welche Formvorschriften sind zu beachten?
  • Muss eine Patientenverfügung von einem Notar beglaubigt oder beurkundet werden?
  • Kann ich die Patientenverfügung handschriftlich verfassen?
  • Können mich Familienangehörige auch ohne schriftliche Verfügung entsprechend meinem Willen vertreten?
  • Müssen Arzt oder weitere Beratungsstellen zur Gültigkeit hinzugezogen werden?
  • Hat eine Patientenverfügung zeitlich begrenzte Gültigkeit?
  • Müssen sich die behandelnden Ärzte an meine Patientenverfügung halten?
  • Wie kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?
  • Wo sollten die Unterlagen aufbewahrt werden?
  • Muss die Volljährigkeit erreicht sein, dass eine Verfügung rechtlich Bestand hat?
  • Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?
  • Betrifft die Vorsorgevollmacht nur das Vermögen oder auch die persönlichen Dinge?
  • Kann der Vorsorgebevollmächtigte auch Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen, Wohnsitzwechsel, Wohnungsauflösung usw. treffen?
  • Wenn kann oder soll ich bevollmächtigen?
  • Welche Form ist bei der Vorsorgevollmacht zu wahren?
  • Wie unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht?
  • Kann trotz Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht ein Betreuer bestellt werden?
  • Was passiert, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln und keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist?
  • In welchen Fällen ist an Stelle einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung sinnvoll?
  • Welche Regelungen können in einer Betreuungsverfügung getroffen werden?

 

Fundierte Beratung ist auch im Bereich der Vorsorge sehr wichtig, um größtmögliche Rechtssicherheit zu erlangen und auf dem rechtlich aktuellen Stand zu agieren.

 

 

Markus Labatzky
Rechtsanwalt

Hintere Gasse 4
89522 Heidenheim
Telefon 07321 / 315 110
Telefax 07321 / 315 112
kanzlei[at]labatzky.de
www.labatzky.de

 

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