Pflichtteil / Pflichtteilsrecht

Die gesetzlichen Regelungen des Pflichtteilsrechts sind umfangreich und kompliziert. Nicht nur Erben, auch Verfasser von Testamenten sollten dies berücksichtigen. In der Testamentsberatung wird festgestellt, ob Ihre Wünsche im Hinblick auf die Vermögensaufteilung den gesetzlichen Bestimmungen, die zum 01.01.2010 erhebliche Änderungen erfahren, entsprechen. In einem zweiten Schritt erfahren Sie, wie Ihre Wünsche umgesetzt werden können. Hierbei stellt sich eine Vielzahl wichtiger Fragen, wie zum Beispiel: - Wer ist pflichtteilsberechtigt?
- Welche Ansprüche kann ich als Pflichtteilsberechtigter geltend machen?
- Wie hoch ist der Anteil am Erbe und wie wird er errechnet?
- Wie ist der Pflichtteil im Pflichtteilsrecht gesetzlich verankert?
- Verliere ich bei Ausschlagung des Erbes den Anspruch auf den Pflichtteil?
- Kann ich bei fehlender testamentarischer Regelung als Pflichtteilsberechtigter entscheiden, ob dieser aus Geldwerten, Immobilien oder anderen Vermögenswerten bestehen soll?
- Beeinflussen Schenkungen oder sonstige Zuwendungen des Erblassers zu seinen Lebzeiten den Pflichtteil?
- Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?
- Was ist ein Pflichtteilsrestanspruch?
- Kann man den Pflichtteil eines Erben im Testament ausschließen?
- Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?
- Wie kann man Pflichtteilsansprüche reduzieren?
- Kann man den Pflichtteil auch entziehen?
- Was muss bei einem Pflichtteilsverzicht beachtet werden?
- Was sind die Voraussetzungen für einen wirksamen Pflichtteilsentzug?
- Die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht, was bedeutet das?
Pflichtteilsansprüche spielen in der erbrechtlichen Praxis eine herausragende Rolle. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig über die Rechtslage und die Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren, insbesondere durch das geänderte Pflichtteilsrecht, das am 01.01.2010 in Kraft tritt. 
Markus Labatzky Rechtsanwalt
Hintere Gasse 4 89522 Heidenheim Telefon 07321 / 315 110 Telefax 07321 / 315 112 kanzlei[at]labatzky.de www.labatzky.de
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