Stiftungen 
Eine interessante Möglichkeit, die eigene Nachfolge zu regeln, kann die Errichtung einer Stiftung sein. Hier ist weniger Vermögen erforderlich, als meist angenommen wird. Die steuerbegünstigte Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass es für Zuwendungen an sie interessante steuerliche Abzugsmöglichkeiten gibt. Kennzeichnend für eine Stiftung ist das Stiftungsvermögen, das für eine gewisse Dauer einem bestimmten Stiftungszweck zur Verfügung gestellt wird; notwendig ist ein Organ, das für die Stiftung handelt.
In Zusammenhang mit Stiftungen stellen sich vor allem folgende Fragen: - Was genau ist eigentlich eine Stiftung?
- In welchen Fällen ist die Gründung einer Stiftung sinnvoll?
- Welche Zwecke kann eine Stiftung verfolgen?
- Kann eine Stiftung auch mehrere Zwecke verfolgen?
- Mit welchen Vermögenswerten kann ich eine Stiftung ausstatten?
- Wie muss die Stiftungssatzung aussehen?
- Wie läuft eine Stiftungsgründung ab?
- Muss eine Stiftung genehmigt werden?
- Was muss ich beachten, damit die Stiftung vom Finanzamt als steuerbegünstigt bzw. gemeinnützig anerkannt wird?
- Wie viel Vermögen muss eine Stiftung mindestens haben, damit sie von der zuständigen Behörde anerkannt wird?
- Welche Organe muss eine Stiftung haben?
- Kann ich zu Lebzeiten eine Stiftung errichten, die aber erst nach meinem Tod aktiv wird?
- Kann ich auf die Stiftung übertragenes Vermögen wieder zurückholen?
- Muss ich für die Zuwendung Schenkungsteuer zahlen?
- Kann ich meine Zuwendung an eine Stiftung bei der Einkommensteuer geltend machen?
- Was passiert mit den Erträgen, die eine Stiftung abwirft?
- Wer kontrolliert eine Stiftung?
- Wie verwalte ich eine Stiftung?
- Was muss ich bei der Vermögensverwaltung beachten?
- Wie sieht der Jahresabschluss aus?
Ihre Kanzlei für Fragen rund um die Stiftung: 
Markus Labatzky Rechtsanwalt
Hintere Gasse 4 89522 Heidenheim Telefon 07321 / 315 110 Telefax 07321 / 315 112 kanzlei[at]labatzky.de www.labatzky.de
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